Die kantonale Staatsanwaltschaft bringt mit Beschwerdeantwort im Wesentlichen vor, sie führe gegen den Beschuldigten, nebst dem hier gegenständlichen Vorwurf, auch eine Strafuntersuchung u.a. im Zusammenhang mit dem weiteren Vorwurf, er habe zusammen mit seinem Sohn G. die Firma C. AG ausgehöhlt, indem er zwei der drei Liegenschaften der C. AG verkauft und danach im Zeitraum vom 1. Mai 2017 bis Februar 2019 liquide Mittel der C. AG in Höhe von mindestens Fr. 1'000'000.00 abgezogen und zweckentfremdet habe. Dies, indem "die beiden Beschuldigten" (der Beschuldigte und sein Sohn G.) die Gelder in andere (eigene) Gesellschaften