Aufgrund der Grundbuchsperre drohe ihr nun ein wirtschaftlicher Schaden in Millionenhöhe. Die kantonale Staatsanwaltschaft könnte anstatt der Grundbuchsperre verfügen, dass die Bezahlung des Kaufpreises auf ein zu bezeichnendes Konto zu leisten sei. Diesfalls könnte sie den anstehenden Verkauf realisieren und käme nicht zu wirtschaftlichem Schaden. Des Weiteren dürfte rasch einleuchten, dass sie sicher nicht ohne jegliche Begründung als "mutmasslich bösgläubig" bezeichnet werden könne. Die kantonale Staatsanwaltschaft habe denn auch kein einziges Argument für diese unhaltbare Behauptung vorgebracht, obschon nach rund drei Jahren Ermittlungen doch etwas mehr zu erwarten wäre.