Sie habe die fragliche Liegenschaft mit Kaufvertrag vom 9. April 2020 bzw. mit Nachtrag vom 29./30. Oktober 2020 erworben. Den Kaufpreis von Fr. 1'830'000.00 habe sie bis heute nicht bezahlt, was einerseits auf Verzögerungen mit einem Projekt zum "Weiterverkauf/Überbauung der Parzelle", aber nicht zuletzt auch auf ein Schreiben des Rechtsvertreters der Privatklägerin vom 4. Februar 2021 zurückzuführen sei. Sie habe sich jedenfalls mit der C. AG (Herrn F.) dahingehend geeinigt, dass der Kaufpreis von Fr. 1'830'000.00 erst bei Weiterverkauf der Parzelle bezahlt werden müsse.