2. Der Beschlag der Liegenschaft Grundbuchblatt ccc, Q. (E-GRID […]) sei aufzuheben. -3- 3. Das Grundbuchamt R. sei anzuweisen, die Grundbuchsperre umgehend aufzuheben. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge" 3.2. Die kantonale Staatsanwaltschaft beantragte mit Beschwerdeantwort vom 19. September 2022 die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen.