1.2. Die Privatklägerin erstattete am 10. Januar 2022 bei der kantonalen Staatsanwaltschaft des Kantons Bern eine Strafanzeige u.a. gegen B. (Beschuldigter) wegen Betrugs. Das Strafverfahren wurde am 24. Januar 2022 von der kantonalen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau übernommen. Diese wirft dem Beschuldigten im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag vom 9. Dezember 2016 vor, als faktisches Organ der C. AG die Privatklägerin über den Zahlungswillen und die Zahlungsfähigkeit der C. AG getäuscht zu haben. Mit Eingabe vom 12. August 2022 ergänzte die Privatklägerin ihre Strafanzeige vom 10. Januar 2022.