Er bringt diesbezüglich lediglich vor, dass es unhaltbar sei, zu erfahren, dass gegen die Staatsanwältin oder Dr. I. keine Anzeige erstattet werde. In der Verfügung vom 5. August 2022 wird dargelegt, aus welchen Gründen seitens der Behörden zurzeit keine Strafanzeige gegen Dr. I. und die Staatsanwältin erstattet wird, wobei Gerichtspräsident Meier in seiner Verfügung berücksichtigte, dass das Gutachten in einem Punkt fehlerhaft ist (vgl. Verfügung -9-