wobei er es gänzlich unterlässt, diesen Antrag zu begründen. Das Ausstandsgesuch scheint eine unmittelbare Reaktion auf die Verfügungen vom 1. und 7. September 2022 im vorliegenden Verfahren zu sein, welche durch Oberrichterin Schär in ihrer Funktion als Verfahrensleiterin unterschrieben wurden und den Gesuchsteller offenbar sogleich dazu veranlassten, auch gegen sie ein Ausstandsgesuch einzureichen. Der Gesuchsteller verfolgt auch mit diesem Ausstandsgesuch augenscheinlich nur den Zweck, das Verfahren zu stören und den gerichtlichen Betrieb lahm zu legen, was sich darin zeigt, dass er ein Ausstandgesuch gegen "(…) aller meine Person betreffender Verfahren (…)" stellt.