Der Gesuchsteller betitelt seine Eingabe vom 21. August 2022 mit "Verpflichtung zum Ausstand von GP Richli und GP Meier", wobei dieser Eingabe nicht ansatzweise zu entnehmen ist, aus welchen Gründen der Ausstand von Oberrichter Richli beantragt wird. In seiner ergänzenden Eingabe vom 24. August 2022 bringt der Gesuchsteller vor, dass sein Strafantrag "unter den Tisch gekehrt werden soll", wobei insbesondere den involvierten Gerichtspräsidenten (damit gemeint wohl auch Oberrichter Richli) das Parteibuch und die allfällige Begünstigung näher stehen würden als die Strafprozessordnung, wobei zudem eine Manipulation bei der Fallzuteilung im Raum stehe.