3.3. Die Eingaben vom 21. und 24. August 2022 wurden durch die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau als Ausstandsbegehren gegen Gerichtspräsident Meier und Oberrichter Richli entgegengenommen und Ersterem zur Stellungnahme zugestellt, welche dieser mit Schreiben vom 5. September 2022 erstattete. Dabei stellte er keine konkreten Anträge. -3- 3.4. Mit Schreiben vom 9. September 2022 (Postaufgabe) stellte der Gesuchsteller ein Ausstandsgesuch gegen die verfahrensleitende Oberrichterin Schär. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: