2.3. Die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau hiess bereits mit Entscheid vom 23. August 2021 (Verfahren SBK.2021.230) ein Ausstandsgesuch betreffend die gesamte Staatsanwaltschaft Aargau gut. Dem Entscheid lag das durch die Strafanzeige von B. gegen A. und C. initiierte Strafverfahren zugrunde. Im genannten Entscheid wurde ausgeführt, aufgrund der Vielzahl der involvierten leitenden Staatsanwälte und Oberstaatsanwälte und des inhärenten institutionellen Konflikts, der mit den Anschuldigungen des Anzeigers einhergehe, seien die Ausstandsgründe offensichtlich gegeben.