2. 2.1. Zur Begründung ihres Gesuchs führt die Gesuchstellerin aus, B., […], habe im Sommer 2021 Strafanzeige gegen A., […], und C., […], erstattet. Dabei habe B. eine Kopie einer Aktennotiz eingereicht, die Gegenstand der vorliegenden Anzeige von A. bilde. Mit der Strafanzeige werfe A. einer oder mehreren unbekannten Personen vor, in seinem Büro oder anderswo in den Räumlichkeiten der Staatsanwaltschaft Q. eine entsorgte Aktennotiz in strafrechtlich relevanter Art und Weise behändigt zu haben.