1. 1.1. Die Gesuchstellerin hat ein Ausstandsgesuch für die ganze Staatsanwaltschaft Aargau gestellt. Dessen Beurteilung fällt gestützt auf Art. 59 Abs. 1 lit. b StPO i.V.m. § 13 EG StPO und Anhang 1 (Ziff. 2 Abs. 5 lit. b) der Geschäftsordnung des Obergerichts des Kantons Aargau vom 21. November 2012 in die Kompetenz der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts.