Die Anschuldigung gegen den Beschuldigten wegen Amtsmissbrauchs ist im Zusammenhang mit der Mordtheorie zu sehen. Der Beschwerdeführer geht aufgrund seines Gesundheitszustands von einem Mordversuch aus und sieht im Nichthandeln des Beschuldigten einen Amtsmissbrauch. Auch mit der Beschwerde inkl. den Beilagen ist ein Ermessensmissbrauch durch den Beschuldigten als Behördenmitglied indessen nicht dargetan. Es ist weder ersichtlich, inwiefern der Beschuldigte die -8-