Schliesslich habe der Beschwerdeführer den Beschuldigten in der ergänzenden Strafanzeige vom 29. Juni 2022 beschuldigt, er habe dazu beigetragen, dass ihm die ihm zustehende Dividende der J. nicht ausbezahlt worden sei. Der Beschwerdeführer substantiiere und begründe seinen pauschal erhobenen Vorwurf indessen nicht. Es werde nicht klar, inwiefern der Beschuldigte als Beamter irgendwie auf die Nichtauszahlung einer Dividende hätte Einfluss nehmen können. Es fehle an einem Anfangsverdacht für eine strafbare Handlung. -6-