3.3. Am 12. September 2022 erstattete der Beschwerdeführer die vom Verfahrensleiter der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit Verfügung vom 5. September 2022 eingeforderte Sicherheitsleistung von Fr. 500.00. 3.4. Mit Eingabe vom 9. September 2022 machte der Beschwerdeführer bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau eine Interessenkollision von Oberrichter Egloff hinsichtlich des vorliegenden Beschwerdeverfahrens geltend. 3.5. Es wurden keine Stellungnahmen eingeholt. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: