Am 29. Juni 2022 reichte A. bei der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten und beim Bundesamt für Polizei Fedpol eine Ergänzung u.a. zu seiner Strafanzeige gegen B. ein. Die Ergänzung steht im Zusammenhang mit den Strafanzeigen von A. gegen E., F. und G., welche durch die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten am 6. bzw. 7. Juli 2022 mit Nichtanhandnahmeverfügungen erledigt wurden. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten reichte diese Ergänzung am 4. Juli 2022 an die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau weiter.