1. A. reichte am 6. Juni 2022 (Posteingang 8. Juni 2022) bei der kantonalen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau Strafanzeige gegen B., Leiter Rechtsdienst der Kantonspolizei, wegen Arbeitsverweigerung, Irreführung der Justiz, Unterschlagung von Beweismitteln, Verletzung der Polizeipflicht, Unterlassung notwendiger unterstützender Massnahmen und Komplizenschaft im korrupten und kriminellen juristischen Netzwerk ein. A. warf B. (wie auch mit separaten Strafanzeigen E. und F.) vor, die Mordanschläge vom 2. Dezember 2014 und vom September 2021 zum Nachteil seiner eigenen Person organisiert und koordiniert zu haben.