1. 1.1. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 23. November 2021 wurde A. (nachfolgend: Beschwerdeführerin) wegen Nichtabgabe von Fahrzeugausweis und Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 10 Tagessätzen à Fr. 130.00, einer Busse von Fr. 325.00 sowie den Kosten von Fr. 613.50 verurteilt. 1.2. Gegen den ihr am 24. November 2021 zugestellten Strafbefehl vom 23. November 2021 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 1. Dezember 2021 Einsprache. 2. 2.1. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten lud die Beschwerdeführerin am 13. Dezember 2021 zur Einspracheverhandlung auf den 6. Januar 2022 vor.