Offenbar unterstützte er sie finanziell mit Fr. 2'500.00 pro Monat. Eine richtige Scheidung sei nie Thema gewesen (Forensisch-Psychiatrisches Gutachten vom 11. Mai 2022, S. 28 und 40 in HA.2022.375, B 3 zum Haftverlängerungsgesuch der Staatsanwaltschaft Baden vom 4. August 2022). Demnach hat der Beschwerdeführer ein gespaltenes Verhältnis seiner Ehefrau gegenüber. Damit kann eine Flucht auf die Philippinen nicht ausgeschlossen werden, zumal die Scheidung bisher nicht thematisiert wurde. Zudem könnte der Beschwerdeführer auch zu seinem Bruder in die USA flüchten.