Staatsanwaltschaft Baden an, er habe keine gute Ehe gehabt. Die Ehefrau sei zurück auf die Philippinen gegangen (Protokoll der Eröffnung der Festnahme vom 13. Februar 2022, S. 5 und 7, in HA.2022.74, B 2 zum Haftantrag der Staatsanwaltschaft Baden vom 14. Februar 2022). Der Beschwerdeführer sagte dem psychiatrischen Gutachter gegenüber aus, dass er sich um seine Ehefrau weiterhin sorge und diese unterstützen wolle. Offenbar unterstützte er sie finanziell mit Fr. 2'500.00 pro Monat.