Sie seien mit der Beziehung nicht einverstanden gewesen. Der Beschwerdeführer habe sie beschuldigt, diese zerstört zu haben (Protokoll der delegierten Einvernahme von C. als Zeugin vom 12. Februar 2022, S. 6, in HA.2022.74, B 7 zum Haftantrag der Staatsanwaltschaft Baden vom 14. Februar 2022; Protokoll der delegierten Einvernahme von D. als Zeugin vom 12. Februar 2022, S. 6, in HA.2022.74, B 9 zum Haftantrag der Staatsanwaltschaft Baden vom 14. Februar 2022). Nachdem die Töchter unbestrittenermassen aus seiner Wohnung ausgezogen sind (vgl. E. 3.2 hiervor), stellt sich die Frage, wie gut das Verhältnis tatsächlich noch ist.