Danach sei er mit der Privatklägerin zusammen gewesen. Seine Töchter seien gegen ihn gewesen und hätten die Beziehung nicht verstanden. Die älteste Tochter habe die Privatklägerin gar nicht kennenlernen wollen. Er habe seinen Töchtern vorgeworfen, die Beziehung zur Privatklägerin zu zerstören, wenn sie weiter gegen sie seien (Protokoll der Eröffnung der Festnahme vom 13. Februar 2022, S. 3, 5 und 7 in HA.2022.74, B 2 zum Haftantrag der Staatsanwaltschaft Baden vom 14. Februar 2022). Die Töchter des Beschwerdeführers bestätigten dessen Angaben. Sie seien mit der Beziehung nicht einverstanden gewesen.