Der Beschwerdeführer ist Schweizer Staatsbürger mit Wohnsitz hierzulande. Er ist Vater dreier Töchter (Jahrgang 1995, 1997, 2003) und lebte mit zweien davon in einer Wohnung zusammen (Protokoll der delegierten Einvernahme von C. als Zeugin vom 12. Februar 2022, S. 1 und 5, in HA.2022.74, B 7 zum Haftantrag der Staatsanwaltschaft Baden vom 14. Februar 2022). Anlässlich der Eröffnung der Festnahme vom 13. Februar 2022 sagte der Beschwerdeführer gegenüber der Staatsanwaltschaft Baden aus, eigentlich sei das Verhältnis zu seinen drei Töchtern gut gewesen. Danach sei er mit der Privatklägerin zusammen gewesen.