Ein solches Verhaltensmuster lasse sich nicht nur in den aktuellen Tatvorwürfen, sondern auch früheren von Verzweiflung geprägten suizidnahen Handlungen erkennen (Forensisch-Psychiatrisches Gutachten vom 11. Mai 2022, S. 67 in HA.2022.375, B 3 zum Haftverlängerungsgesuch der Staatsanwaltschaft Baden vom 4. August 2022). Die vom Beschwerdeführer vor der Tat übermässig eingenommenen Schlafmittel würden als konstellativer Faktor in die Annahme einer relevanten Affektdeliktkonstellation mit daraus -8-