Allerdings führte er gleichzeitig aus, dass der Beschwerdeführer es vorziehe, psychische und körperliche Qualen auszuhalten oder zu vermeiden. In der Folge komme es aufgrund einer durch Passivität und Depressivität ausgelösten Steuerungsschwäche zu kurzzeitigen, aber fatalen Kontrollverlusten, welche wiederrum mit einer fatalistisch-melancholischen Stimmungslage einhergingen. Dabei komme es, auch wenn keine grundsätzliche aggressive Handlungsbereitschaft vorliege, zu einer eruptiv entladenen Verzweiflung, welche von einer eingeengten Wahrnehmung und Kognition begleitet werde.