Der psychiatrische Gutachter hielt im Gutachten vom 11. Mai 2022 fest, der Entschluss des Beschwerdeführers, zukünftig auf die Einnahme des Schlafmittels zu verzichten, seine stabile Lebenssituation und die Unterstützung durch seine Familie wirkten sich positiv auf die Legalprognose aus. Weiterhin sei zu erwarten, dass durch die Ereignisse das komplexe und konfliktträchtige Beziehungsverhältnis zur Privatklägerin geklärt werde, auch wenn der Beschwerdeführer offenbar weiterhin eine grosse Zuneigung für sie hege.