habe ihr gedroht sie umzubringen. Dies sei zwei- bis dreimal vorgekommen, weil sie ihm gegenüber gesagt habe, dass sie nun mit dem Opfer zusammen sei (Protokoll der delegierten Einvernahme der Privatklägerin als Zeugin vom 23. Februar 2022, S. 12 in HA.2022.228, Beilage [B] 2 zum Haftverlängerungsgesuch der Staatsanwaltschaft Baden vom 4. Mai 2022). Mit Schreiben vom 10. August 2022 an die Staatsanwaltschaft Baden ersuchte die Privatklägerin um Geheimhaltung ihrer neuen Adresse (B 1 zur Beschwerdeantwort).