3.3. In ihrer Beschwerdeantwort legte die Staatsanwaltschaft Baden dar, ob weitere Einvernahmen noch erforderlich seien, werde sich erst nach Eingang des polizeilichen Schlussberichts sowie der vollständigen Ermittlungsakten und Beweismittel zeigen. Aufgrund der laufenden Ermittlungen befänden sich diese derzeit noch bei der Kantonspolizei. Vorliegend werde ein Mord und damit ein besonders schweres Delikt untersucht, weshalb ein sehr hohes öffentliches Interesse an einer von Verdunkelungshandlungen unbeeinflussten Sachverhaltsermittlung bestehe. Dies sei bei der Beurteilung der Kollusionsgefahr zu berücksichtigen.