3.2. Der Beschwerdeführer brachte dagegen vor, es sei keine Kollusionsgefahr gegeben. Er sei am 11. August 2022 einvernommen und mit den Abklärungen des kriminaltechnischen Dienstes der Kantonspolizei Aargau sowie dem Gutachten der Rechtsmedizin vom 6. Juli 2022 konfrontiert worden. Mündlich habe die Staatsanwaltschaft Baden in Aussicht gestellt, dass aus ihrer Sicht lediglich noch die Schlusseinvernahme bevorstehe. Das Umfeld des Beschwerdeführers sei umfassend (auch parteiöffentlich) befragt worden. Der Tatort sei spurentechnisch untersucht und die erhobenen Spuren sowie die sichergestellten elektronischen Geräte ausgewertet worden.