1.2. Mit Eingabe vom 14. Februar 2022 stellte die Staatsanwaltschaft Baden beim Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau einen Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft für die vorläufige Dauer von drei Monaten. Dieses ordnete mit Verfügung vom 15. Februar 2022 die Untersuchungshaft einstweilen bis zum 12. Mai 2022 an. In der Folge wurde diese auf Antrag der Staatsanwaltschaft Baden vom 4. Mai 2022 mit Verfügung vom 16. Mai 2022 bis zum 12. August 2022 verlängert.