Vielmehr scheint die Präsidentin des Bezirksgerichts B. stets Herrin der Lage gewesen zu sein. - Ähnlich verhielt sich der Beschuldigte auch nach der Verhandlung vor dem Bezirksgericht B.. Er wurde nicht gewalttätig, sondern wollte als Reaktion auf seine Verurteilung offenbar telefonisch bei der Kantonspolizei Aargau Strafanzeige gegen C. erheben. Gemäss Rapport der Kantonspolizei Aargau vom 18. August 2022 war er dabei anfänglich offenbar noch aufgebracht über seine Verurteilung und wiederholte seine Drohungen, wurde aber während des Gesprächs immer ruhiger.