Weiter attestierte er dem Beschuldigten (sinngemäss) eine Verbissenheit und Hartnäckigkeit, welche er offenbar als bedrohlich empfand (Fragen 27 f., 30). - Was den Vorfall vor dem Bezirksgericht B. anbelangt, verhielt es sich (auch in Mitberücksichtigung des entsprechenden Protokolls sowie der Aussagen der Präsidentin des Bezirksgerichts B. vom 19. August 2022) offenbar so, dass sich der Beschuldigte durch seine Verurteilung ungerecht behandelt fühlte und in einer daraus resultierenden emotionalen Aufgewühltheit insoweit die Kontrolle über sich verlor, als dass er laut wurde und wüste Drohungen ausstiess. Es verhielt sich aber nicht so,