Dabei konfrontierte es ihn nicht nur mit den gegen ihn erhobenen Vorwürfen, sondern befragte ihn auch zu seiner damaligen Gemütslage im Speziellen und seinem Umgang mit Aggressionen im Allgemeinen. Auf alle Fragen, die etwa auch sein Verhalten gegenüber der Kantonspolizei Aargau und die bei ihm aufgefundenen Waffen betrafen, gab der Beschuldigte bereitwillig in einer Art und Weise Auskunft, welche vom Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau als glaubhaft eingeschätzt wurde.