2.4. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau befragte den Beschuldigten anlässlich der in Abwesenheit der Staatsanwaltschaft Rheinfel- den-Laufenburg durchgeführten und rund fünfzig Minuten dauernden Haftverhandlung ausführlich. Dabei konfrontierte es ihn nicht nur mit den gegen ihn erhobenen Vorwürfen, sondern befragte ihn auch zu seiner damaligen Gemütslage im Speziellen und seinem Umgang mit Aggressionen im Allgemeinen.