Diese Drohungen seien nicht an irgendjemanden adressiert gewesen, sondern an Angehörige des Gerichts sowie der Kantonspolizei Aargau. Zusammenfassend sei von sehr massiven und konkreten Drohungen auszugehen. Die Ausführungen des Beschuldigten, wonach man keine Angst haben müsse und er seine Fehler eingesehen habe, seien blosse Schutzbehauptungen zur Vermeidung von Haft.