- sein Fehlverhalten einzusehen und sich hierfür zu schämen, - damals sehr aufgewühlt gewesen zu sein und sich nicht richtig verstanden gefühlt zu haben, - dass es für ihn eine Extremsituation gewesen sei, - dass er seine Drohungen nie habe ausführen wollen, ansonsten er im Anschluss sicher nicht die Polizei angerufen hätte, um sich nach den Modalitäten einer Anzeige zu erkundigen, - dass er in der Zwischenzeit auch keinen Groll mehr gegen die Gerichtspräsidentin, die Gerichtsschreiberin oder C. hege, - dass die bei ihm gefundenen Waffen (Luftgewehr; Pistole SIG) seinem (Gross-)Vater gehört hätten und er von der Pistole SIG gar nichts gewusst habe,