2.2. 2.2.1. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg begründete ihren Haftantrag damit, dass die Präsidentin des Bezirksgerichts B. am 18. August 2022 der Notrufzentrale gemeldet habe, dass sich der Beschuldigte anlässlich der Urteilseröffnung in einem Strafverfahren dahingehend geäussert habe, dass er C. "abschlachten und in den Kopf schiessen" werde, dass er zum Monster werde und dass die Angehörigen des Gerichts (konkret die Präsidentin und die Gerichtsschreiberin des Bezirksgerichts B.) dies erleben würden, zumal er nichts zu verlieren habe, weil er Krebs habe und sowieso bald sterbe. Der Beschuldigte sei grundsätzlich geständig.