Anfechtungs- Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom gegenstand 20. August 2022 betreffend Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg führt gegen den Beschuldigten eine Strafuntersuchung, weil er anlässlich einer Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht B. am 18. August 2022 Drohungen gegen Leib und Leben ausgestossen habe. Der Beschuldigte wurde gestützt auf Art. 217 Abs. 2 StPO gleichentags vorläufig festgenommen.