Wenn eine beschuldigte Person mit massiver Geschwindigkeit mit einem Motorrad vor der Polizei flüchte, sei sie mit Sicherheit nicht in der Lage, noch mit anderen Personen zu kommunizieren. Auch sei nicht ersichtlich, wie die Daten auf seinem Mobiltelefon auf seine gefahrene Geschwindigkeit, Überholmanöver oder auf das angeblich nicht korrekt angebrachte Kontrollschild schliessen liessen. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau habe denn auch nicht ausgeführt, welche Daten ihr zum Beweis welchen Sachverhalts dienen könnten, obwohl genau dies nötig gewesen wäre, um die Geeignetheit einer Durchsuchung zu begründen. Andernfalls wäre im -4-