Gestützt auf eine mündliche Anordnung der Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau vom 7. August 2022 (bestätigt mit schriftlichem Festnahmebefehl vom 10. August 2022) wurde der Beschwerdeführer am 7. August 2022 vorläufig festgenommen, noch am gleichen Tag aber wieder entlassen. Im Rahmen der vorläufigen Festnahme wurde u.a. das Mobiltelefon Samsung Galaxy A71 des Beschwerdeführers vorläufig sichergestellt. Der Beschwerdeführer stellte bereits damals einen (am 16. August 2022 zurückgezogenen) Siegelungsantrag. 2. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erliess am 10. August 2022 einen das sichergestellte Samsung Galaxy A71 betreffenden Durchsuchungsund Beschlagnahmebefehl.