3.6.5. Den (von der Beschwerdeführerin am 12. Oktober 2019 eingereichten und kommentierten) Auszügen aus der Kommunikation mit dem Beschuldigten per E-Mail und Mobiltelefonnachrichten ist zu entnehmen, dass die Beziehung von Streitigkeiten geprägt war, wobei die Beschwerdeführerin den Beschuldigten immer wieder verdächtigte, eine Affäre zu haben, und der Beschuldigte die Beschwerdeführerin wiederholt als psychisch krank bezeichnete und sie aufforderte, Medikamente einzunehmen. Den Nachrichten sind zahlreiche gegenseitige abschätzige Bemerkungen zu entnehmen. - 14 -