er ohne weitere Ausführungen von sich (Einvernahme vom 17. Dezember 2021 S. 3 ff.). Selbstverletzendes Verhalten der Beschwerdeführerin schilderte er nicht mehr. Auf seine eigene Angabe angesprochen, dass sich die Beschwerdeführerin ein Glas an den Kopf geschlagen habe, gab er an, sich nicht mehr erinnern zu können (Einvernahme vom 17. Dezember 2021 S. 4 f.). Er gab an, dass die Beschwerdeführerin gegen ihn handgreiflich geworden sei und auf ihn eingeprügelt habe. Sie habe sein Hemd zerrissen und sei völlig ausser sich gewesen. Er habe sich nur gewehrt. Er räumte ein, sie im Schlafzimmer "ein wenig gestossen" zu haben, da sie nicht habe gehen wollen.