Dass er der Beschwerdeführerin auf dem Bett die Hand (nicht aber das Kissen) vor den Mund gehalten habe, räumte er erst auf entsprechende Frage ein (polizeiliche Einvernahme vom 17. August 2019 S. 4 f.). Anlässlich der Einvernahme vom 17. Dezember 2021 vermochte er sich lediglich noch daran zu erinnern, dass er sich von der Beschwerdeführerin habe trennen wollen und er ihre Kleider auf die Terrasse geworfen habe. Danach sei sie gegen seinen Willen zurück ins Haus gekommen. Es sei zu einem Streit im Esszimmer und im Schlafzimmer gekommen. Er könne sich aber nicht mehr erinnern, was genau vorgefallen sei (Einvernahme vom 17. Dezember 2021 S. 2 ff.).