Die Aussagen des Beschuldigten fielen bereits anlässlich der ersten Befragung vom 17. August 2019 eher knapp und ohne ausführlichen freien Bericht des Geschehens aus. Er gab an, dass sich die Beschwerdeführerin selbst verletzt habe (Glas an den Kopf und Kopf an die Wand schlagen), ihn geschubst und bespuckt habe sowie ihm vorgeworfen habe, dass er sie geschlagen und ihr das Schambein gebrochen habe. Dass er der Beschwerdeführerin auf dem Bett die Hand (nicht aber das Kissen) vor den Mund gehalten habe, räumte er erst auf entsprechende Frage ein (polizeiliche Einvernahme vom 17. August 2019 S. 4 f.).