3.6.3. Der Beschuldigte gab zusammengefasst an, dass die Beschwerdeführerin sich während des Streits selbst verletzt habe (Glas an den Kopf sowie Kopf gegen die Wand im Schlafzimmer geschlagen), ihn geschubst und bespuckt habe, auf ihn eingeprügelt und sein Hemd zerrissen habe sowie gesagt habe, dass er sie geschlagen und ihr Schambein gebrochen habe. Im Gerangel habe er sich höchstens gewehrt. Sie habe herumgeschrien und sei hysterisch gewesen. Im Schlafzimmer habe sie ihn geschubst und er habe sie geschubst. Sie seien aufs Bett gefallen. Er habe ihr auf dem Bett die Hand vor den Mund gehalten, da sie so geschrien habe und ausser sich gewesen sei.