Einvernahme vom 17. September 2021 S. 4), dass der Beschuldigte sie im Esszimmer so heftig gegen das Schambein getreten habe, dass sie zu Boden gegangen sei und starke Schmerzen verspürt habe (polizeiliche Einvernahme vom 17. August 2019 S. 4 und 7; Einvernahme vom 17. September 2021 S. 4 und 9), dass er sie mit einem Japanmesser bedroht habe, worauf sie sich mit einem Glas Gin Tonic bewaffnet habe (polizeiliche Einvernahme vom 17. August 2019 S. 4; Einvernahme vom 17. September 2021 S. 5 und 8) sowie dass er sie im Schlafzimmer auf das Bett geworfen und ihr zuerst die Hand und dann das Kissen auf das Gesicht gedrückt habe (polizeiliche Einvernahme vom 17. August 2019 S. 4 und 6 f.;