Er habe dann im Schlafzimmer sein zerrissenes Hemd ausgezogen und ein weisses T-Shirt angezogen. Im Schlafzimmer habe er sie aufs Bett geknallt und ihr Mund und Nase zuerst mit der Hand und dann mit dem Kissen zugedrückt. Sie selbst sei nicht tätlich geworden und habe sich nur gewehrt. Es kann auf die in der angefochtenen Verfügung zutreffend wiedergegebenen Aussagen der Beschwerdeführerin verwiesen werden.