3.6.2. Die Beschwerdeführerin wirft dem Beschuldigten vor, dass es während eineinhalb Stunden zu Gewaltanwendungen gekommen sei. Zusammengefasst habe er sie zunächst mit einem Kabel bedroht, ihr ein volles Glas mit Gin Tonic gegen das Gesicht geworfen, sie geschubst, sie an den Haaren gezogen, sie so heftig gegen das Schambein getreten, dass sie zu Boden gegangen sei und starke Schmerzen verspürt habe, ihren Kopf gegen den Boden geschmettert, sie gegen die Wand und auf den Boden "geklatscht" und sie mit einem Messer bedroht. Er habe dann im Schlafzimmer sein zerrissenes Hemd ausgezogen und ein weisses T-Shirt angezogen.