Auch im Rapport der Kantonspolizei werden keine Verletzungen der Beschwerdeführerin oder des Beschuldigten aufgeführt (Polizeirapport vom 6. November 2019). Zur "Wahrung der Sicherheit und Ordnung" wurde eine Wegweisung der Beschwerdeführerin vom Wohnort des Beschuldigten verfügt (Verfügung der Kantonspolizei vom 16. August 2019). Gemäss Arztbericht der C. [Spital] suchte die Beschwerdeführerin am 17. August 2019 um 07.34 Uhr die Notfallstation auf. Es wurde eine Fraktur der distalen Phalanx von D5 rechts (Fingerspitzenfrak- -9-