3.4. Gemäss Polizeirapport der Kantonspolizei vom 6. November 2019 wurde am 16. August 2019 um 18.00 Uhr zunächst die Regionalpolizei an den Ereignisort aufgeboten (Polizeirapport vom 6. November 2019 S. 2). Diese bot wegen des psychisch auffälligen Verhaltens der Beschwerdeführerin die mobilen Ärzte auf. Es wurde jedoch keine fürsorgerische Unterbringung angeordnet. Verletzungen der Beschwerdeführerin oder des Beschuldigten werden im Polizeibericht der Regionalpolizei Wettingen-Limmattal keine erwähnt (Polizeibericht Häusliche Gewalt der Regionalpolizei Wettingen- Limmattal vom 17. August 2019).